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    „Willkommenskultur“ in Niedersachsen – drohende Abschiebung nach 28 Jahren in Deutschland

    07/08/2014 21:30 1 kommentar
    Presseerklärung: Willkommenskultur im Emsland und beim 
    Verwaltungsgericht Osnabrück:
    Abschiebungsandrohung für eine alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern 
    – Nach 28 Jahren in Deutschland
    „Niedersachsen ist ein weltoffenes Land mit einer langen 
    Einwanderungsgeschichte.
    … Wir lehnen eine Trennung in „wir“ und „ihr“ ab. … Ein Klima der 
    Willkommenskultur
    fängt bei den Ausländerbehörden an. … Ja zur Einbürgerung! Wir werden eine
    Einbürgerungskampagne starten … Wir werden die landesrechtlichen 
    Möglichkeiten
    für Einbürgerungen voll ausschöpfen um mehr Einbürgerungen, insbesondere 
    für die
    ersten Generationen der Einwanderinnen und Einwanderer, zu ermöglichen 
    ... Die
    rot-grüne Koalition wird das humanitäre Aufenthaltsrecht (§ 25 Abs. 5 
    Aufenthaltsgesetz)
    großzügig im Sinne der Betroffenen anwenden. Dabei muss sichergestellt 
    werden, dass
    Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die 
    wegen ihrer
    Verwurzelung in Deutschland entsprechend der Rechtsprechung des 
    Europäischen Gerichtshofs
    für Menschenrechte nicht abgeschoben werden können.“
    (aus: Erneuerung und Zusammenhalt - Nachhaltige Politik für 
    Niedersachsen, Koalitionsvertrag 2013-2018)
    Diese Sätze aus dem Koalitionsvertrag der niedersächsischen 
    Landesregierung müssen für Suzana S.
    klingen wie Märchen – aus einer anderen Welt. Suzana S. ist Roma. Ihre 
    Eltern stammen aus dem
    Kosovo. Seit 28 Jahren lebt Suzana S. in Deutschland. Sie hat hier fünf 
    Kinder (14, 12, 10, 8, 5) geboren.
    Sie arbeitet als Minijobberin in einer Bäckerei und zieht ansonsten ihre 
    fünf Kinder alleine groß.
    Nun hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Beschluss vom 
    17.7.2014 dem Landkreis Emsland
    grünes Licht für die Abschiebung nach Serbien gegeben - ein Land, in 
    dem Frau S. nie gewesen ist, und
    dessen Amtssprache sie und ihre Kinder gar nicht sprechen. Ihr Anwalöt 
    Jan Sürig aus Bremen hat gegen
    den Beschluss Beschwerde eingelegt. Weil die rot-grüne Landesregierung 
    außer blumigen Worten (siehe
    oben) bisher nichts zur rechtlichen Absicherung von langjährig 
    geduldeten faktischen Inländern getan hat,
    muss jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entscheiden - 
    das Innemninsterium in Hannover
    hingegen glänzt bei der Zerstörung des Aufenthaltsrechts nach 28 
    Jahren Aufenthalt in Deutschland durch
    Nichtstun.
    Suzana S. wurde 1982 in Deutschland geboren. Als sie ein Jahr und zehn 
    Monate alt war verließen ihre Eltern
    mit ihr Deutschland. 1988, im Alter von fünf Jahren kam sie zurück nach 
    Deutschland. Seitdem lebt sie
    ununterbrochen hier.
    Von 1988 bis Januar 2013 hatte sie immer nur auf eine Entscheidung im 
    Asylverfahren
    warten müssen oder Duldungen erhalten – ein ganzes Leben lang die 
    Perspektive von nur wenigen Monaten.
    Zugleich tobte in der Heimat ihrer Eltern – dem Kosovo – ein Krieg, in 
    dem unter den Augen der NATO-Truppen
    die schlimmsten Pogrome gegen Roma in Europa seit 1945 von der UCK 
    begangen wurden. Noch heute leben
    Roma im Kosovo zwangsweise am Rande der Gesellschaft in oft 
    menschenunwürdigen
    Verhältnissen und werden in praktisch allen Alltagsbereichen diskriminiert.
    Erst im Januar 2013, nach fast 27 Jahren Aufenthalt in Deutschland 
    erhielt Frau S. im Alter von 30 Jahren
    das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis. Auch die fünf Kinder erhielten 
    Aufenthaltserlaubnisse. Der Grund war,
    dass der getrennt lebende Vater ihrer fünf Kinder eine 
    Aufenthaltserlaubnis hatte. Doch auch diese
    Aufenthaltserlaubnisse waren nur für fünf Monate befristet.
    Im April 2014 hat der Landkreis Emsland mit einem 17 Seiten langen 
    Bescheid vom 10.4.2014 die Verlängerung
    der Aufenthaltserlaubnisse für Frau S. und ihre fünf Kinder abgelehnt. 
    Die Begründung lässt sich in einem Satz
    aus dem Bescheid zusammenfassen: “Abgesehen von den Sprachkenntnissen 
    und dem der gesetzlichen
    Schulpflicht genügenden Schulbesuch ist nicht ersichtlich, dass Ihre 
    Mandanten besondere Integrationsleistungen
    erbracht hätten.“ Das dürfte auf Millionen deutsche Kinder und auf 
    Millionen deutsche Erwachsene genauso zutreffen.
    Ferner wirft der Landkreis Emsland Frau S. und ihren fünf Kindern noch 
    vor, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht
    ausschließlich durch Arbeit sichern. Dass es bereits eine Leistung ist, 
    als alleinerziehende Mutter fünf Kinder
    großzuziehen, wird in dem Bescheid nicht mit einem Wort erwähnt. 
    Zugleich hat der Landkreis Frau S. und ihren
    fünf Kinder im Alter zwischen 5 und 14 Jahren die Abschiebung nach 
    Serbien angedroht, falls sie Deutschland
    nicht innerhalb von 30 Tagen freiwillig verlassen.
    Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom 17.7.2014 - 5 B 
    147/14 - die Gewährung von
    einstweiligem Rechtsschutz abgelehnt. Zur Begründung wurde angeführt, 
    dass Frau S. und ihre Kinder sich
    "stets unerlaubt" in Deutschland aufgehalten hätten. Gemeint ist, dass 
    sie - bis auf etwa sechs Monate -
    immer nur Duldungen hatten.
    Weder Frau S. noch ihre Kinder sprechen serbisch. Frau S. kann neben 
    deutsch noch etwas albanisch, die Kinder
    sprechen zuhause und in der Schule alle deutsch. Dass Frau S. und ihre 
    Kinder kein serbisch sprechen, ist den
    Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht in Osnabrück völlig 
    gleichgültig:
    
    "Die Antragsteller haben sich - um die Passpflicht zu erfüllen - selbst 
    entschieden, serbische Pässe vorzulegen,
    obwohl sie nach eigenen Angaben aus dem Kosovo stammen. Dann können sie 
    jetzt nicht darauf verweisen,
    dass sie keine Kenntnis der serbischen Sprache hätten und deshalb nicht 
    nach Serbien zurückkehren könnten."
    Die Unfähigkeit der Enkel und Kinder der Täter zu einem menschlichen 
    Umgang mit den Enkeln und Urenkeln
    der Opfer ist beschämend. Eine »Willkommenskultur«, die es 
    achtundzwanzig Jahre nicht schafft, eine Chance
    zum Ankommen, Aufenthalt und Bleiben zu beinhalten, verdient ihren 
    Namen nicht.
    Jan Sürig
    

    1 Comment

    • Helga Rodenbeck
      11/08/2014
      20:24

      Ein wirklicher Machtmissbrauch, der die Flüchtlinge zu Marionetten macht.

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