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    Rechtsbeugung bei der Anrufung der Härtefallkommission

    10/01/2012 15:51 0 kommentar

    Niedersächsisches Innenministerium handelt gegen eigene Vorgaben

    Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Zellerfeld, der Verein Leben in der Fremde e.V. aus Goslar und das Diakonische Werk des Kirchenkreises Clausthal-Zellerfeld wenden sich entschieden gegen die Entscheidung des niedersächsischen Innenministeriums, einen Härtefallantrag einer Flüchtlingsfamilie aus Serbien nicht anzunehmen. Die Familie lebt seit kurzem in Clausthal-Zellerfeld.

    Hier die Hintergründe.

    Familie Memisevic und ihre 5 Kinder gehören zur Volksgruppe der Roma. Ihr Antrag auf Asyl und auch ein Folgeantrag wurden abgelehnt. Eins der Kinder, ein sechsjähriges Mädchen, hat einen schweren Herzfehler. Der kleinste Infekt kann für das Kind zu schwerster Beeinträchtigung führen und nur eine schnellstmögliche fachkundige Versorgung in einer Klinik kann Schlimmstes verhindern. Am 27. Dezember 2011 erhielt die Familie Memisevic aus Clausthal-Zellerfeld über die Ausländerbehörde des Landkreises Goslar ein Schreiben des niedersächsischen Innenministeriums. Hierin wurde sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Härtefallkommission des niedersächsischen Landtages bis zum 15. Januar 2012 anrufen könnte. Während bisher ein vorliegender Abschiebetermin stets ein Ausschlussgrund für die Befassung in der Härtefallkommission gewesen war, hieß nun der letzte Satz des Schreibens: „Die Ausländerbehörde hat mich darauf hingewiesen, dass dieser Nichtannahmegrund eine Befassung der Härtefallkommission nicht ausschließt, wenn ich die Härtefalleingabe bis zum 15.01.2012 eingereicht habe.“

    Der Verein Leben in der Fremde betrachtete die Ausweisung der Familie nach Serbien tatsächlich als besondere Härte und nahm sich des Falles an. Eine Abschiebung im Winter drohte und die notwendige Versorgung des kranken Kindes war nicht gewährleistet. Mangelndes Einkommen und eine nicht auf die besonderen Bedürfnisse des Kindes ausgerichtete Ernährung stellen in Serbien eine die Erkrankung verschärfende Gefährdung dar.

    Am 11. Januar fand sich noch innerhalb der gesetzten Frist ein Mitglied der Härtefallkommission, das die Situation genauso einschätzte und den Fall vortragen wollte.

    Drei Wochen Aufschub waren vermeintlich wieder gewonnen, um notwendige Materialien für die Härtefallkommission zusammenzustellen, so dass der Fall dort beraten werden konnte.

    Am 16. Januar meldete sich das Kommissionsmitglied beim Verein Leben in der Fremde und sagte, dass es den Fall leider nicht übernehmen könne, da ein Abschiebetermin für die Familie bereits seit dem 10. Januar vorliege und das Innenministerium sich weigere, den Fall anzunehmen.

    Das ist Wortbruch. Als Abschiebetermin steht der 14.2. fest. In Serbien ist es so kalt wie bei uns, die Familie ist völlig verzweifelt und der Verein Leben in der Fremde e.V., die Kirchengemeinde Zellerfeld sowie das Diakonische Werk Clausthal-Zellerfeld fordern das Innenministerium auf, der Familie das Recht eines geordneten Verfahrens zuzugestehen und hier in Deutschland bleiben zu können. Formfehler seitens des Innenministeriums dürfen der Familie nicht zum Nachteil gereichen.

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