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    am Dienstag, den 28. April soll es erneut eine Charter-Sammelabschiebung ab Baden-Airpark (Rheinstetten bei Rastatt) nach Serbien und Mazedonien geben.

    25/04/2015 13:22 1 kommentar

    Sammelabschiebung Balkanländer am 28. April / Kundgebungen gegen Massensterben im Mittelmeer

    am Dienstag, den 28. April soll es erneut eine Charter-Sammelabschiebung ab Baden-Airpark (Rheinstetten bei Rastatt) nach Serbien und Mazedonien geben. Nachdem es bereits am 16.4. eine länderübergreifende Sammelabschiebung gab, sollen angeblich in diesem Fall nur Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben werden.

    Bezüglich dieser und folgenden Abschiebungen möchten wir Sie deswegen auf die „Leitlinien des Innenministerium Baden-Württemberg für die Rückkehr- und Abschiebepraxis im Land“ vom 24. Februar hinweisen – und den Handlungsspielraum, den diese evtl. bieten.
    Bitte lesen Sie sich die Leitlinien aufmerksam durch (insbesondere „II. Dringende humanitäre und persönliche Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen“) und prüfen Sie, ob ggf. „vollziehbar ausreisepflichtige“ Flüchtlinge, die Sie betreuen oder unterstützen, für eine Aussetzung der Abschiebung in Frage kommen. In einem solchen Fall sollten Sie sich, sofern kein/e AnwältIn tätig ist, rechtzeitig schriftlich (oder im dringenden Fall telefonisch) an die zuständige Behörde wenden:
    Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 81
    Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
    Tel. 0721 926-0 (Zentrale)
    abteilung8@rpk.bwl.de oder auch an das
    Innenministerium Baden-Württemberg – Abt. 4
    Willy-Brandt-Straße 41
    70173 Stuttgart
    Telefon (0711) 231 – 4 (Zentrale)
    Telefax (0711) 231 – 5000 (Posteingang)
    Email: poststelle@im.bwl.de

    Sie müssen davon ausgehen, dass die Abschiebungen selbst beim ersten Abschiebeversuch im Asylerstverfahren nicht angekündigt werden. Bei Asylfolgeantragsteller/innen und bei Personen, die sich einem angekündigten Abschiebeversuch entzogen haben oder nicht anzutreffen waren, werden die Abschiebungen nicht angekündigt (vgl. „III. Durchführung der Abschiebung“). Auch Familientrennungen werden nicht ausgeschlossen, sofern Minderjährige in Obhut eines Erwachsenen bleiben.
    Das Innenministerium verweist grundsätzlich auf den Vorrang der freiwilligen Rückkehr (vgl. § 59 AufenthG), kündigt aber an, dass die „freiwillige Ausreise“ bei solchen Personen nicht zugelassen werden soll, „die trotz eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes unerlaubt wieder eingereist sind oder sich der Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht bereits einmal entzogen haben“. Falls Betroffene von Abschiebung bedroht, aber zu einer freiwilligen Ausreise bereit sind, sollten diese sich umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um zu klären, ob eine freiwillige Ausreise zugelassen wird und sich dann ggf. an eine Rückkehrberatungsstelle wenden.

    Bei drohenden Abschiebungen sollte man auch darauf bestehen, dass die Behörden sicherstellen, dass die Betroffenen nach der Abschiebung weder Obdachlosigkeit noch absoluter Mittellosigkeit ausgeliefert sind. Laut Ministerpräsident Kretschmann solle niemand „ins Nichts“ abgeschoben werden.

    Falls Sie von Abgeschobenen Kenntnis erhalten, bei denen die Abschiebung trotz möglicher Abschiebungshindernisse vollzogen wurde oder die nach der Abschiebung von einer unzumutbaren Lebenssituation betroffen sind, bitten wir Sie, uns eine Fallschilderung zukommen zu lassen.

    In Freiburg und anderen Städten wird es wieder Mahnwachen an Flüchtlingsunterkünften geben.
    Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung ruft zur Protestaktion am Di, 28.4. am Baden-Airpark auf: http://www.freiburger-forum.net/

    **************************************************************************************************

    Trauer- und Protestkundgebungen für die Toten im Mittelmeer
    In verschiedenen Städten Baden-Württembergs finden am Donnerstag, Freitag und Samstag Kundgebungen zu der aktuellen Tragödie im Mittelmeer statt
    Viele Menschen sind erschüttert, wie viele Menschen erneut bei dem Versuch sterben mussten nach Europa, Träger des Friedensnobelpreises, zu fliehen. Bündnisse aus verschiedenen Städten rufen zu spontanen Trauerveranstaltungen und Protestkundgebungen auf, um den Opfern zu gedenken und die Politik zu einer neuen, humanen Rettungspolitik aufzufordern. In folgenden Städten werden Kundgebungen stattfinden (wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Kenntnis von einer weiteren Veranstaltung haben):

    23.04.15, Mannheim, 17:00 Uhr, Paradeplatz, Trauer- und Protestkundgebung unter dem Titel: „Das Sterben muss ein Ende haben“, Flyer
    24.04.15, Freiburg (Breisgau), 17:00 Uhr, Rathausplatz, Trauer- und Protestkundgebung unter dem Titel: „Genug ist genug: Das Töten der EU stoppen -Fähren statt Frontex!“; Flyer
    24.04.15, Reutlingen, 17:00 Uhr, Marktplatz: Flashmob aus Trauer und Protest; Flyer
    25.04.15, Tübingen, 12:00 Uhr, Trauer- und Protestkundgebung unter dem Titel: „Sterben im Mittelmeer – Flüchtlinge brauchen unseren Schutz“; Link
    25.04.15, Stuttgart, 15:00 Uhr, Schlossplatz, Mahnkundgebung mit dem Titel „Fluchtursachen bekämpfen-nicht Flüchtlinge“, Flyer

    1 Comment

    • Markus Kufner
      26/04/2015
      12:47

      Wessen Asylantrag abgelehnt wurde, soll abgeschoben werden.

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