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    Roma-Familien droht Abschiebung nach siebzehn Jahren in Deutschland

    05/01/2016 22:01 2 kommentare

    Roma- Familien aus dem Kosovo, die seit ca. siebzehn Jahren in Göttingen leben, sollen abgeschoben werden. Betroffen sind dreizehn Kinder und Jugendliche , von denen zwölf in Göttingen geboren sind. Das älteste Kind ist siebzehn und das jüngste ein Jahr alt.
    Es ist eine Schande, dass langjährig bei uns lebenden Flüchtlingskindern und Jugendlichen das Bleiberecht versagt wird. Es ist ein Skandal, dass die Rechte der hier aufgewachsenen Kinder von den verantwortlichen Behörden und Gerichten missachtet werden. Nach Art. 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention muss das Kindeswohl Vorrang im Verwaltungshandeln haben.
    Wir appellieren an alle DIESE PETITION ZU UNTERSCHREIBEN UND ZAHLREICH WEITERZULEITEN!!!!!,
    Im Namen des Göttinger Bündnisses für Bleiberecht



    2 Comments

    • FrauK
      10/02/2016
      16:40

      „Grundlage für die Abschiebung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen, die vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt wurde. Demnach fehlt es den Familien an Integrationsbereitschaft. Die Eltern hätten trotz Arbeitserlaubnis ihren Lebensunterhalt nie selbst sicherstellen können. Die Kinder seien teils nur unregelmäßig zur Schule gegangen. Dagegen hätten die Familien nichts unternommen. Außerdem seien die Väter wegen Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden. Ferner seien die Eltern auch nach 17 Jahren der deutschen Sprache kaum mächtig.“

      Wieso wird das nicht erwähnt? Das lässt weder ein gutes Licht auf die Seite, noch auf die Intention und schon gar nicht auf wirklich integrierte Leute, die zu Unrecht abgeschoben werden, fallen.
      Helfen ja, aber objektiv.

      Antworten
    • Chris
      08/01/2016
      09:15

      Das liegt daran, dass die Betroffenen trotz Ausreiseaufforderung nicht ausreisen. Wenn der Staats dann irgendwann einen Pass besorgt, dann sind die Betroffenen schon lange hier. Um die beklagte Situation zu vermeiden, müssten die Betroffenen dann früher ausreisen.Die Chance zur freiwilligen Ausreise besteht trotzdem noch, um eine Abschiebung zu vermeiden.

      Antworten

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